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Alles was Recht ist...

Auch wenn viele Eltern der Meinung sind, ihre Kinder seien kleine Prinzessinnen und Prinzen, so dürfen sie ihrem Nachwuchs diese Bezeichnung höchstens als Kosenamen verpassen. Titel aller Art sind nicht zulässig, die Ausnahme bilden "Regina" (Lateinisch für Königin) und "Roi" (Französisch für König). Apropos Kosenamen: die werden, im Gegensatz zu gängigen Kurzformen, nicht eingetragen.

Der Name ist innerhalb eines Monats nach der Geburt festzulegen und darf maximal fünf Namen umfassen. Der Antrag eines Paares, das seinen Sohn "Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko" nennen wollte, wurde abglehnt. Die Anzahl der Vornamen ist auf fünf begrenzt. Das wird damit begründet, dass sich das Kind seine Namen später in korrekter Schreibweise und in der richtigen Reihenfolge merken muss. Und mal ganz ehrlich: Haben Sie je ein Formular gesehen, das soviel Platz für solch einen Namen bieten würde?

Am besten überlegt man sich, wie man selbst mit dem gewünschten Namen zurecht käme. Junge Eltern tragen damit eine große Verantwortung. Schließlich ist der Name keine Lapalie, sondern begleitet einen auf Schritt und Tritt. Was sich in der ersten elterlichen Euphorie noch aufregend und glamorös anhört, kann sich im späteren Alltag als äußerst hinderlich entpuppen. Stellen Sie sich beispielsweise auf einen gut besuchten Spielplatz und rufen sie "Marie" oder "Leon", Sie werden erstaunt sein, wie viele Kinder sich um Sie scharen werden. Oder wollen Sie für jeden kleinen "Kevin", der im Kaufhaus seine Mutter (oder seinen Vater) verloren hat, zur Information laufen, nur um festzustellen, dass es doch nicht Ihr Kind ist?

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